Die Ortschaften Elmlohe, Kührstedt, Ringstedt, Lintig und
Alfstedt sind nicht an ein zentrales Klärwerk angeschlossen.
Das Abwasser der über 3500 Einwohner wird in den eigenen
Kleinkläranlagen gereinigt. Wir wollen, dass dieses auch
zukünftig so bleibt und auch weiterhin die Verantwortung für
unser Abwasser selber übernehmen. Deshalb drängen wir darauf,
dass zunächst die dezentralen und semi-zentralen naturnahen
Varianten geprüft werden. Wir wollen im ländlichen Raum die
nachhaltige Abwasserreinigung vor Ort.
Wir alle sind hoch motiviert, gemeinsam mit der Stadt und dem
Landkreis nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die langfristig,
umweltfreundlich und sozial verträglich sind.
Die Mitglieder der Pro-KKA sind sich einig, dass saubere Gewässer und reines Grundwasser die höchste Priorität haben. Die häuslichen Abwässer sollen hier das Wasser so wenig wie möglich belasten. Zentrale Kläranlagen sind jedoch nicht besser, allerdings für den zersiedelten ländlichen Raum deutlich teurer und können zur Kostenfalle werden. Auf die Einwohner verteilt wurden von der Verwaltung schon Kosten von durchschnittlich 25.000 Euro pro Anschluss genannt. Weitere Kosten entstehen durch die Wartung und spätere Sanierung. Weiterhin müssen die Herausforderungen der Wasserqualität gesamtheitlich unter Einbeziehung der Haushalte, der Landwirtschaft und Gewerbebetriebe betrachtet werden. Hier gibt es viele innovative dezentrale Ansätze, die zu echten Leuchtturmprojekten führen können und Leuchttürme und frischer Wind passen doch viel besser zur Küste als dunkle Kanäle.
Lesen Sie bitte unsere Zusammenfassung als Einstieg!
Ihre
Bürgerinitiative Pro Kleinkläranlage - gez. Dr. Dorle Lange
(Vorsitzende)
29.01.2023: INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ZU NEUEN BESTIMMUNGEN BEIM BETRIEB VON KLEINKLÄRANLAGEN IM LANDKREIS CUXHAVEN AM 23.01.2023 IN ELMLOHE
Am 23.01.2023 berichtete der Landkreis in einer umfangreichen Präsentation und sich anschließender Diskussion über die Umsetzung der neuen Bestimmungen bei der Einführung der Ablaufklasse D in diversen Bereichen des Landkreises. Insoweit die Präsentation veröffentlicht wird, werden wir den Link hier nennen.
Zusammenfassung:Der Landkreis hat sein Recht wahrgenommen, die Bestimmungen zu verschärfen, da es im Landkreis Gewässer mit Grenzwertüberschreitungen bei Nährstoffen gibt und das Wasserhaushaltsgesetz ein Verbesserungsgebot vorsieht. Hierbei ist es nicht maßgeblich, dass die Kleinkläranlagen nicht nennenswert zum Zustand der Gewässer beitragen. Die meisten Anlagen sollen zu geringen Kosten von bis zu 200 Euro nachrüstbar sein. In Einzelfällen kann jedoch eine neue Anlage erforderlich sein. Die Behörde werde auf soziale Härtefälle angemessen reagieren. Weiterhin gab es eine informative Präsentation zur Zulassung, Wartung und Nutzung von Kleinkläranlagen. In der sich anschließenden offenen Diskussion konnten zahlreiche Fragen beantwortet werden und für Nachfragen steht die Adresse kleinklaeranlagen(at)landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung.
Wir haben im Nachgang einige Fragen zur Informationsveranstaltung des Landkreises in Elmlohe am 23.01.2023 erhalten:
1 Ist der Landkreis berechtigt, die Verschärfung durchzuführen?
Wir können hierzu keine rechtlich verbindliche Antwort geben oder Beratung durchführen. Gemäß unserer Internetrecherche sind die zuständigen Behörden berechtigt, aus Gründen der Gewässerqualität festzulegen, welche Ablaufklasse einzuhalten ist. Die Berufung auf die Verbesserungsgebote nach § 27 und § 47 Wasserhaushaltsgesetz scheinen hier die Grundlage zu bilden. Sie brauchen hierzu anscheinend weder eine Gesamtbetrachtung anzustellen, welchen Anteil die Kleinkläranlagen heute und zukünftig haben, noch bedarf es einer Analyse, welche Verbesserung es für die niedersächsischen Gewässer in Zukunft durch diese Maßnahme geben wird.
2 Ist der Verweis auf den Stand der Technik in der AbwV mit Blick auf die Verschärfung korrekt?
Nein, denn die in der AbwV genannten Anforderungen für die Größenklasse 1 an der Einleitstelle für CSB und BSB5 entsprechen der Ablaufklasse C für Kleinkläranlagen, also dem heutigen Standard vor der Verschärfung. Für weitere Informationen hierzu verweisen wir auf den Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 09.08.2019:https://www.bundestag.de/resource/blob/664834/c77c09d6307938debcfa509df37b2979/WD-8-091-19-pdf-data.pdf
Der Landkreis gründet seine Entscheidung auf den Verschlechterungsverboten und Verbesserungsgeboten nach § 27 und § 47 Wasserhaushaltsgesetz. Er hat in seine Entscheidung u.E. gemäß der Aktenlage nicht ausreichend einbezogen, dass in Abschnitt 2 WHG „Abwasserbeseitigung“ in Verbindung mit der AbwV der Stand der Technik die Ablaufklasse C ist.
3 Leisten die Kleinkläranlagen - wie im vor Ort verteilten Infoblatt angedeutet - einen nennenswerten Beitrag zum erhöhten Nährstoffeintrag in die Übergangs- und Küstengewässer in Niedersachsen?
Leider konnte die Frage, welchen Anteil die Kleinkläranlagen am Gesamtaufkommen haben, in der Veranstaltung nicht beantwortet werden. Wir hoffen, hierzu noch eine Auskunft zu erhalten. Auf Grund von Werten, die in Bayern vor einigen Jahren erhoben wurden, gehen wir von 1% - 3% aus. Durch unsere wissenschaftliche Begleitung in den letzten Jahren wissen wir, dass Kleinkläranlagen nur sehr punktuelle Probleme erzeugen können, aber die Übergangs- und Küstengewässer in Niedersachsen nicht signifikant belasten.
4 Zum Fallbeispiel Elmlohe/Marschkamp: Kann eine Verschärfung der Einleitwerte helfen, defekte und schlecht laufende Anlagen zu vermeiden?
Nein, leider nicht. Auch mit einer verschärften Ablaufklasse kann eine Anlage fehlerhaft oder schlecht gewartet sein. Es gibt keinen kausalen Zusammenhang zwischen defekten Anlagen und den Verschärfungen. Leider entstand zudem bei vielen Teilnehmern der Infoveranstaltung der Eindruck, dass die Verschärfung eine Strafe für die Verfehlungen anderer sei. Auch ist die Darstellung der rot markierten Kleinkläranlagen in der Präsentation u. E. überzogen. Schlecht laufende Anlagen müssen sicher rot markiert sein, aber für die „knappe“ Einhaltung, einen „grenzwertiger“ Betrieb oder eine fehlende Dokumentation hätte gemäß Ampelsystem eine gelbe Markierung im Sinne der Objektivität gereicht.
Bayern hat in 2017 eine sehr umfangreiche Auswertung der Überwachungsdaten veröffentlicht:https://www.kka.bayern.de/html/kunde/downloads/AuswertungKKAPortalApril2016.pdf
Das Fazit unter Punkt 6: „Mittlerweile haben sich Kleinkläranlagen als Instrument zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum etabliert und im langjährigen praktischen Einsatz bewährt. Unter Voraussetzung eines ordnungsgemäßen Betriebs und einer fachgerechten Wartung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung bzw. technischer Regelwerke, kann dieser hohe Standard der dezentralen Abwasserreinigung auch in Zukunft aufrechterhalten und ein wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz geleistet werden.“
15.01.2023: INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ZU NEUEN BESTIMMUNGEN BEIM BETRIEB VON KLEINKLÄRANLAGEN IM LANDKREIS CUXHAVEN AB 23.01.2023 - NEHMEN SIE TEIL!
Für neue und neu zu genehmigende Kleinkläranlagen, die in Wasserschutzgebieten liegen oder in besonders schützenswerte oder empfindliche Gewässer einleiten, gelten seit Jahresanfang verschärfte Bedingungen im Landkreis Cuxhaven. Es ist hierbei grundsätzlich normal, dass die Anforderungen an technische Anlagen mit dem Stand der Technik steigen. Ansonsten hätten wir heute nicht den guten und hohen Standard der Kleinkläranlagen in Deutschland.
Die neuen Bestimmungen stehen als “Merkblatt Kleinkläranlagen” zum Download zur Verfügung:https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/index.php?La=1&object=tx,578.922.1
Eine kurze Recherche im Internet zeigt, dass es hier keinen landes- oder bundesweiten Trend zur Verschärfung zum 01.01.2023 zu geben scheint. Deshalb ist es gut und begrüßenswert, dass der Landkreis erklärt, warum es nach drei Jahren Covid-Pandemie, nun extrem steigenden Energiepreisen und Lebenshaltungskosten den betroffenen Bürgern zugemutet werden muss, ihre Anlagen nachzurüsten, insoweit sie in diesen Gebieten liegen und den neuen Anforderungen nicht entsprechen.
Diese Neuerungen und ihre Erfordernis können bei Informationsveranstaltungen der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Cuxhaven geklärt werden. Referenten sind Dr. Jessica Ramm, Leiterin des Fachgebietes Gewässerschutz und Umweltschutztechniker Tobias Kolkmann.
Die bisherigen Termine sind:
- Montag, 23. Januar, um 18 Uhr in Elmlohe, Im Wiebusch 63 (Geestlandhalle)
- Mittwoch, 25. Januar, um 18 Uhr im Rathaussaal in Hemmoor
- Dienstag, 31. Januar, um 18 Uhr in der Mehrzweckhalle in Driftsethe, Dorfring 14
- Dienstag, 7. Februar, um 18 Uhr in der Mehrzweckhalle in Nesse, Bornweg 26.
Weitere Termine in anderen Gemeinden des Landkreises sollen
nach Pressemeldungen in Planung sein.
Anmeldung per E-Mail an kleinklaeranlagen@landkreis-cuxhaven.de
Wir empfehlen Bürgern, die möglicherweise betroffen sein könnten und allen Interessierten, an der Veranstaltung teilzunehmen.
08.05.2019: DIE BÜRGERINITIATIVE ZIEHT POSITIVE BILANZ: WIR FREUEN UNS!
Vorerst gibt es für unsere Dörfer keinen unbezahlbaren
zentralen Kanalanschluss!
Unsere Bedenken und
Vorschläge vom 24.06.2017 sind berücksichtigt worden:
VORERST!
Wir zitieren das Ergebnisprotokoll der Arbeitskreissitzung
Generalentwässerungsplan der Stadt Geestland vom
02.04.2019
„Nach umfangreicher Erfassung und Auswertung aller Daten
und Fakten, werden vor dem Hintergrund der enormen
Investitionssummen die Planung einer neuen zentralen Kläranlage
(...) zunächst verworfen“
„Bei den vorhandenen und genehmigten Kleinkläranlagen gilt der
Vorrang der Versickerung des Ablaufwassers auf eigenem
Grundstück (...) Bestehende Einleitungen werden sukzessive
überprüft und ggf. zurückgenommen.“
„Zur Verbesserung der Gesamtsituation (...) werden der Bau von
Gruppenkläranlagen (Neubaugebiete) und bei Problemen mit der
Vorflut der Bau von Retentionsbecken kurz- und mittelfristig
realisiert.“
Das heißt: Die zentrale Kanalisation ist nicht
finanzierbar!
Viele Kleinkläranlagen sollen auf Versickerung umgestellt
werden.
Weitere dezentrale Alternativen können für Wasserverbesserung
sorgen.
Trotz aller Erfolge werden wir weiter wachsam bleiben,
recherchieren und informieren!
Eure Bürgerinitiative
08.10.2018:Entscheidung für Pilotprojekte
Für die Ortschaften Elmlohe, Kührstedt, Ringstedt, Lintig und Alfstedt wird es in diesem Jahrzehnt wahrscheinlich keine Entscheidung für ein zentrales Klärwerk geben. Unser Bürgermeister hat entschieden, dass vor einem Entschluss über die beste Lösung die Pilotprojekte durchgeführt und analysiert werden.
„Wir begrüßen es, dass es eine positive Entscheidung von Herrn Bürgermeister Thorsten Krüger für die Projekte gibt.“ bekräftigt Dr. Dorle Lange von der Bürgerinitiative Pro-Kleinkläranlage (PRO-KKA).
Anlass für die positive Stimmung ist ein eineinhalbstündiges Gespräch am 08.10.2018 zwischen Thorsten Krüger, Dezernent Martin Döscher und Vertretern der Bürgerinitiative.
Thorsten Krüger berichtete, dass die Entscheidungen für folgende Projekte getroffen seien:
1. Das in Kooperation zwischen dem Bürgermeister und Herrn Dipl. Ing. Sennert entwickelte Regenrückhaltebecken in Lintig werde realisiert.
2. In einem Neubaugebiet soll eine Gruppenkläranlage für die Reinigung des Wassers sorgen.
3. In Elmlohe werde die technische Fernüberwachung von ca. 5 - 10 Kleinkläranlagen als Pilotprojekt durchgeführt.
4. Ringstedt erhalte im Rahmen der Sanierung der Kreisstraße eine oder mehrere Ortskläranlagen, falls die noch ausstehenden Planungen eine sinnvolle Machbarkeit ergeben.
Thorsten Krüger legte hierzu dar, dass der Planungsprozess bis in das nächste Jahr fortgeführt werde. Laut Thorsten Krüger sollen die Projekte erst vollendet und mehrjährige Erfahrungen gesammelt werden, bevor es Entscheidungen gibt, wie die beste und nachhaltige Lösung für die betroffenen Orte aussieht.
Die Bürgerinitiative unterstützt die Projekte 1 – 3 und wird das Projekt in Ringstedt weiter aufmerksam und kritisch verfolgen.
Damit ist die Gefahr des Baus eines Kanalnetzes und einer oder mehrerer Zentralkläranlagen deutlich reduziert, aber nicht vollständig gebannt.
Die Bürgerinitiative Pro Kleinkläranlage wird den Planungsprozess der nächsten Monate kritisch begleiten und aktiv nachhaltige und sozial verträgliche Lösungen fordern.
14.06.2018 ab 19.30 Uhr: Offene Sitzung der Bürgerinitiative Pro-KKA im Sportheim der Geestlandhalle, Elmlohe
Interessierte können Fragen stellen und über Sorgen berichten.
23.05.2018 / 13.06.2018: Bürgermeister Krüger stellt vier Projekte vor, die ohne Zentralkläranlage auskommen
Im Rahmen einer Arbeitskreissitzung am 23.05.2018 und einer Information an die Presse stellte Bürgermeister Krüger vier Projekte vor, die keine Zentralkläranlage erfordern:
1. Gruppenkläranlage für Neubaugebiet, z. B. in Kührstedt. Diese sind in der Regel vielfach sogar günstiger als Kleinkläranlagen.
2. Fernüberwachung für Kleinkläranlagen. Hierbei wird eine Fehlfunktion der Anlage an eine überwachende Stelle übermittelt.
3. Aufweitung des Falkenburger Kanals in Lintig mit Schaffung eines Regenrückhaltebeckens (für Oberflächenwasser).
4. Bau einer Ortskläranlage in einer Ortschaft, die ohnehin von Straßenbaumaßnahmen betroffen ist.
Die Nordseezeitung wurde von Bürgermeister Krüger informiert und berichtete in einem ausführlichen Artikel am 13.06.2018 über die Projekte.
Alle vorgestellten Projekte sind im Grundsatz deutlich besser für unseren dünn besiedelten Raum geeignet als eine Zentralkläranlage. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Bürgermeisters und zählen darauf, dass er über Fördermittel die Kosten für den einzelnen Bürger noch reduzieren wird.
25.04.2018: Gespräch mit dem Landkreis Cuxhaven - Herausforderungen bei Kleinkläranlagen
Der Landkreis Cuxhaven betrachtet auch zukünftig
Kleinkläranlagen im dünn besiedelten Bereich als das erste
Mittel der Wahl und sieht die Betreiber von Kleinkläranlagen
nicht als Gewässerverschmutzer.
Dieses vorangestellt wollten wir dann doch auf die
Herausforderungen eingehen, insbesondere auf das Thema
Kleinkläranlagen in Wasserschutzgebieten.
Folgende weiteren Informationen wurden durch Herrn Modersitzki
gegeben:
In Wasserschutzgebieten (WSG) gelten für Kleinkläranlagen
(KKA) andere Einleitungsbedingungen:
1. Nach der WSG-Verordnung ist grundsätzlich für
Abwassereinleitungen (Gewässer oder Grundwasser) eine
Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Erteilung so einer
Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. Die Genehmigung wird
z.Zt. nur erteilt, wenn eine KKA mit bauaufsichtlicher
Zulassung der Klasse D; d.h. CSB < 90 mg/l und Nges < 25
mg/l bei Temperatur im Bioreaktor von > 12° eingehalten
werden. Bei den Wartungen alle 6 Monate ist der
Gesamtstickstoff (Nges) mit zu analysieren. Eingeleitet werden
kann ins Grundwasser, jedoch nicht über Sickerschächte, sondern
über oberflächennahe Rigole oder Mulden. Die Stadt Geestland
(ehemals Samtgemeinde Bederkesa) hat z. B. keine
Einleitungsgenehmigung in den Bederkesa-Geeste-Kanal.
2. Soll eine KKA nachgerüstet oder wesentlich
umgebaut/erweitert werden, muss neben Pkt.1 auch eine
wasserrechtliche Einleitungserlaubnis beantragt werden. In
bestimmten Fällen kann es auch über eine Anzeige
erfolgen.
3. Insbesondere in Kührstedt wurden vielen Scheibentauchkörper
der Fa. IBB eingebaut. Diese Scheibentauchkörper haben nur eine
Zulassung der Klasse C; d.h. CSB < 150 mg/l. Diese Anlagen
müssen nach Ablauf von 15 Jahren nach Errichtung nachgerüstet
werden, so dass sie die Anforderungen der Klasse D-Anlagen
erfüllen.
4. Viele KKA im WSG Kührstedt haben noch keine
Ausnahmegenehmigung nach der WSG-Verordnung, was nachgeholt
werden muss.
Diese Ergebnisse zeigen uns, dass selbst in den sensitivsten
Gebieten KKAs gute Ergebnisse leisten können. Wir werden uns in
den nächsten Wochen informieren, was das Upgrade der
Scheibentauchkörperanlagen bedeutet, wer es anbietet und mit
welchen Kosten gerechnet werden muss.
Zu unseren Fragen, welche Themen den Landkreis ansonsten in
diesem Bereich beschäftigen:
- Einleitungen von KKA in Regenwasserkanäle (RW) werden seit
geraumer Zeit von der unteren Wasserbehörde nicht mehr erteilt.
Zuständig für die Einleitung ist der jeweilige Eigentümer des
RW-Kanales. Der kann die Bedingungen für eine Einleitung selber
festlegen oder auch ganz verbieten bzw. den Rückbau fordern,
was im Einzelfall durchaus aufwendig und teuer sein kann.
- In den vergangenen Jahren hat sich die untere Wasserbehörde
schwerpunktmäßig mit der Nachrüstung von KKA mit
Untergrundverrieselung/Sandfiltergraben befasst. Das sei nun
fast abgeschlossen. Nächster Aufgabenschwerpunkte werden sein:
Überprüfung der Wartung alle sechs Monate, die Nachrüstung von
KKA in WSG von Klasse C nach D, Legalisierung aller
RW-Einleitungen sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
nach WSG-VO
Wir danken dem Landkreis für dieses informative Gespräch.
Teilnehmer Landkreis Cuxhaven: Amt Wasser- und
Abfallwirtschaft, Marcus Rudolph und Fachgebietsleiter
Wasserwirtschaft- Herr Bernd Modersitzki
Von der Bürgerinitiative: Frau Dr. Dorle Lange, Gert Rosenbaum,
Johann Schuster
28.04.2018: Appeln macht es vor. So geht es selbst bei Ausnahmebedingungen mit naturnahen und nachhaltigen Verfahren
Selbst dort, wo Kleinkläranlagen auf Grund von Oberflächenwasserbelastungen oder zu geringer Verdünnung nicht in ein Fließgewässer einleiten können, lassen sich gute und nachhaltige Lösungen schaffen. In Appeln verrieseln die betroffenen Anwohner wieder und das Oberflächenwasser wird nun über ein Rückhaltebecken nachgeklärt.
Wir waren vor Ort und haben und durch Vertretern der Behörden und die lokale Bürgerinitiative informieren lassen. Hier der Bericht aus der Nordseezeitung.
Solche Projekte hätten auch mal einen Nachhaltigkeitspreis verdient.
22.04.2018: So geht’s: Appeln nutzt Schönungsteich zur Klärung
Die Nordseezeitung berichtete, dass in Appeln (Beverstedt) die Herausforderungen mit einem relativ kostengünstigen Schönungsteich gemeistert werden konnten.
Hier der Artikel. Wir werden uns dort zeitnah informieren und dann hier berichten!
21.04.2018: Es ist Zeit für eine Zusammenfassung
Neu hier?
08.03.2018: Teilnahme am Arbeitskreis Generalentwässerungsplan (GEP)
Unter dem Titel “Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Geestland 2030 fand am 08.03.2018 eine Arbeitskreissitzung statt, die wir mit Vertretern besuchten.
Leider behauptet die Sweco unverändert, dass die dezentralen Kleinkläranlagen die Probleme der Gewässerbelastungen nicht lösen. Dieses ist sogar richtig, da sie diese überhaupt nicht verursachen. Auch die angebliche Problematik einer Genehmigungserfordernis und Überwachung sind unseres Erachtens Scheinargumente, da diese Verfahren seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert werden.
Es gibt keine benannten Problemfälle bei der Einleitung von Kleinkläranlagen und keine unklaren Vorfluten durch Kleinkläranlagen. Der Fall Alfstedt ist nachweislich nicht durch Kleinkläranlagen entstanden.
Die Sweco scheint ein Interesse daran zu haben, Lösungen in den Vordergrund zu stellen, die ein erhebliches Investitionsvolumen haben.
Es gab leider kein Protokoll. Wie stellen daher hier die Präsentationen zur Verfügung -Link.
Jahresrückblick 2017 – Und was erwartet uns in 2018?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hier unser Jahresrückblick 2017 und die Vorausschau auf 2018:
März 2017:Informationsveranstaltung der Stadt Geestland und des Wasserbandes: Wir sollen an ein extrem teures Kanalnetz mit Zentralwerk angeschlossen werden.
Mai 2017:Gründung unserer Bürgerinitiative wegen der enormen Kosten dieses Großprojekts, der falschen Zuordnung von Gewässerverunreinigungen und der zu diesem Zeitpunkt fehlenden Prüfung dezentraler Klärlösungen.
Juni 2017:Unsere große Informationsveranstaltung in Elmlohe mit lebhafter Diskussion. Es folgen Gespräche mit Verantwortlichen, Politikern und der Presse.
November 2017: Abschluss unserer Unterschriften-Aktion. Am 09. November überreichen wir unserem Bürgermeister im Rahmen eines weiteren Gesprächs eure 876 Unterschriften. Wir erhalten die Zusage, dass dezentrale Lösungen gleichwertig geprüft werden. Die von Thorsten Krüger beauftragte Planung einer dezentralen Pilotanlage ist erfolgreich abgeschlossen.
Ende 2017:Inzwischen gibt es ein klares Verständnis, dass unsere Kleinkläranlagen nicht die Verursacher der Gewässerprobleme sind!
Wie geht es 2018 weiter?
Bis zum Vorliegen von verbindlichen Planungsergebnissen bleiben wir wachsam. Wir hätten natürlich gerne schnelle Ergebnisse, aber ein langer Atem ist jetzt erforderlich und kein kurzfristiger Aktionismus.
Unser Blog auf www.pro-kka.de hält euch informiert. Wer uns durch Kauf und Verwendung unseres Aufklebers und des laminierten A4 Posters unterstützen will, schickt uns bitte eine E-Mail.
Vielen Dank für die tolle Unterstützung! Wir wünschen euch ein erfolgreiches neues Jahr!
Eure Bürgerinitiative Pro Kleinkläranlage
24.11.2017:Planungen für Pilotprojekt abgeschlossen
Die Ortschaften Elmlohe, Kührstedt, Ringstedt, Lintig und Alfstedt sind nicht an ein zentrales Klärwerk angeschlossen. Viele Bürger wollen ganzheitliche dezentrale Konzepte unter Beibehaltung der Kleinkläranlagen und bekräftigen dieses mit 876 Unterschriften.
„Wir begrüßen es sehr, dass parallel zur Erstellung des Generalentwässerungsplans ein solches Projekt durch Bürgermeister Thorsten Krüger schnell vorangebracht wurde. Es zeigt, dass es der Stadt um die Verbesserung der Wasserqualität geht“ bekräftigt Dr. Dorle Lange von der Bürgerinitiative Pro-Kleinkläranlage (PRO-KKA).
Anlass für den Optimismus ist ein eineinhalbstündiges Gespräch am 09.11.2017 zwischen Thorsten Krüger, Dezernent Martin Döscher und Vertretern der Bürgerinitiative. Das Gespräch verlief in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre. Die Planungen für eine Pilotanlage zur naturnahen Klärung von Oberflächenwasser seien abgeschlossen. Das von der Firma Bredehöft, Lintig geplante Projekt sieht vor, einen naturnahen Klärteich in Lintig zu bauen. Wenn Kleinkläranlagen zusätzlich ihr bereits gereinigtes Wasser über diese Anlage fahren, kann ggf. eine weitere Verbesserung erreicht werden. Auch werde die Stadt in nächster Zeit den Austausch mit Gemeinden suchen, die ähnliche Herausforderungen hatten.
Die Bürgerinitiative hat damit eines ihrer Hauptziele erreicht, dass Politik und Verwaltung dezentrale Klärkonzepte eingehend prüfen. Damit ist jedoch die Gefahr des Baus eines Kanalnetzes und einer Zentralkläranlage nicht gebannt. Mit der Überreichung der Unterschriftenaktion, die von 876 besorgten Bürgen unterzeichnet wurde, bekräftigt die Bürgerinitiative ihre Forderungen und den großen Rückhalt bei den Bürgern.
Thorsten Krüger legte dar, dass der Planungsprozess bis in das nächste Jahr fortgeführt werde. Das Thema der häuslichen Abwässer sei hierbei ein Baustein, der auf dem Tisch liege, aber erst wenn er die Fakten zu den viel größeren Bausteinen der Oberflächenentwässerung und Entsiegelung von Flächen auf dem Tisch habe, könne er mit den Beteiligten sinnvolle und nachhaltige Lösungen beschließen. Hier müsse er um Verständnis und Geduld bis zum ersten Quartal 2018 bitten. Dann würden die Bürger mit einem Schreiben über den Stand informiert werden können. „Aktuelle Zahlen zu Kosten oder den möglichen Belastungen des Bürgers gibt die Stadt nach den wohl schlechten Erfahrungen zu diesem Zeitpunkt bewusst nicht mehr heraus“, merkt Lars Bremer von der Bürgerinitiative jedoch kritisch an.
Thorsten Krüger betonte, dass der Bestandsschutz der Kleinkläranlagen für die genehmigte Laufzeit weiter besteht. Mit Blick auf den nun genannten Termin der Fertigstellung eines möglichen Kanalnetzes zwischen 2030 und 2050 ist dieses aber auch zwingend. Einen vorherigen Zwangsanschluss solle es nicht geben. Allerdings müsse man in der Zukunft mit weiteren Nachrüstungen rechnen, wie z.B. mit Fernüberwachungen, die prüfen, ob die Anlagen innerhalb der Sollparameter arbeiten.
„Eigentum verpflichtet“ zitierte der Bürgermeister das Grundgesetz und benennt die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Grundstückseigentümer hätten sich durch Rücklagen auf Kosten für den Bau von Straßen, Abwasser- und Regenkanälen vorzubereiten. Auf der anderen Seite sehe er, dass viele Bürger diese Reserven für die Grundbedürfnisse, Pflege oder Bildung benötigen. Er würde als Privatperson auch keinen fünfstelligen Betrag zahlen wollen, wenn eine Verbesserung der Wasserqualität durch die Maßnahme nicht erzielt werde, aber wenn es auf der anderen Seite um die Erreichung des Zieles einer rechtskonformen Wasserqualität gehe, werde er alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Das Einfamilienhaus eines Rentners oder einer Familie trägt nach Auffassung der Bürgerinitiative schon mit der Grundsteuer zum Steueraufkommen bei und es ist eine wichtige Altersabsicherung. Gesetze müssen eingehalten und Anliegerkosten müssen bezahlt werden. Weitergehende Verpflichtungen sieht sie jedoch nicht und warnt vor einer überzogenen Belastung von Grundstücken.
Die Bürgerinitiative Pro Kleinkläranlage wird den Planungsprozess der nächsten Monate kritisch begleiten und aktiv nachhaltige und sozial verträgliche Lösungen für den ländlichen Raum fordern.
22.11.2017: Die Nordseezeitung berichtet auf Seite 21: 876 Unterschriften gegen Kläranlage
Wir konnten 876 Unterschriften am 09.11.2017 an Bürgermeister Krüger übergeben und haben uns im Nachgang über den Stand des Pilotprojektes in Lintig informiert.
Hier der Artikel:
11.10.2017: Gerüchte über eine Pilotanlage zur dezentralen Klärung in Lintig
Wir hören Gerüchte über ein Leuchtturmprojekt zur dezentralen Klärung. Dieses soll in Lintig entstehen und auch Oberflächenwasser reinigen. In den nächsten Tagen werden wir versuchen, hierzu mehr zu erfahren.
11.10.2017: Generalentwässerungsplan
Die aktuelle Geestlandrundschau 10/2017 meldet, dass die Arbeiten am Generalentwässerungsplan in die nächste Runde gehen. Hierbei geht es um das Oberflächenwasser und bevorstehende Ortsbesichtigungen. Wichtig für uns ist, zu hören, dass ein Generalentwässerungsplan weder vollendet noch beschlossen ist.
Wir fordern, dass die Einträge von Schmutzwasser aus Privathaushalten (nach Klärung) und Oberflächenwasser quantitativ verglichen werden können, da wir überzeugt sind, dass geklärtes Schmutzwasser aus Privathaushalten keinen signifikanten Beitrag leistet.
11.10.2017: Ausstehende Antworten auf unseren offen Brief
Am 04.09.2017 hat Herr Stadtrat Martin Döscher den Eingang unseres Briefes bestätigt und verweist bezüglich Frage 10 auf den folgenden Link:https://www.geestland.eu/download/index.php?menuid=631&topmenu=8. Wir danken hierfür und werden nun um eine zeitnahe Antwort zu den restlichen Fragen bitten. <Der Link existiert nicht mehr, Stand 2024>
10.10. 2017:Zum Einfluss der Kleinkläranlagen auf den Fall “Alfstedt” aus 2014/2015
Anfang 2016 wurde dieser Fall seitens der Stadt Geestland gerne einführend genannt, wenn es darum ging, die Notwendigkeit eines Kanalsystems mit Kläranlage zu erläutern. Seitdem beschäftigt uns die Frage, welchen Einfluss die KKA wirklich gehabt haben. Wir haben nachgeforscht und sind im Bürgerinformationssystem auf folgende Vorlage zu einem Beschluss vom 29.06.2015 gestoßen: Link zum Allris <zwischenzeitlich gesperrt>
Zitat Beschlussvorlage Nr. 0126/2015 vom 15.06.2015, ohne Änderung beschlossen am 29.06.2015 (Hervorhebungen in rot durch uns erfolgt):
“Sachdarstellung:
Kurz vor Weihnachten 2014 wurde vom Landkreis Cuxhaven
festgestellt, dass aufgrund einer Anzeige ein Graben an der
Alfstedter Hauptstraße in der OS Alfstedt untersucht wurde. Es
wurde eine hohe Verunreinigung des Regenwassers festgestellt.
Vor allem war das fischgiftige Nitrit im Regenwasser vorhanden.
Der Landkreis Cuxhaven untersagte die Einleitung und der
Abfluss des Grabens in den Scheidebach musste verschlossen
werden.
Seitdem wird das verunreinigte Regenwasser durch einen
Lohnunternehmer abgefahren und zur Kläranlage Bederkesa-Flögeln
gebracht (Kosten bisher ca. 80.000,00 €).
Im Frühjahr wurde der Regenwasserkanal überprüft. Der Kanal
wurde gespült und gefilmt und die Einleiter wurden
festgestellt. Es sind Abflüsse von 6 Kleinkläranlagen an diesen
Regenwasserkanal angeschlossen, was nach der damals gültigen
Satzung erlaubt war.Durch Überprüfung der KKA wurde
festgestellt, dass zwei Anlagen nicht in Ordnung sind. Seitens
des Landkreises wurde diesen Anliegern die Einleitung
untersagt. Einleitungen von befestigten Hofflächen sind
ebenfalls untersagt worden. Trotz dieser Maßnahmen hat sich die
Wasserqualität kaum gebessert. Um die Wasserqualität zu
verbessern sind weiterführende Maßnahmen
erforderlich:
- Entkopplung der verschmutzten, landwirtschaftlichen Flächen,
- Sanierung der Kontrollschächte durch Einbau von Gerinnen und
- Planung und Bau eines Regenrückhaltebeckens mit einem Speichervolumen von 450 m³ auf einer Planfläche von 1.600 m².
Nach Abschluss der o.g. Maßnahmen erneute Probenahme mit der Analyse entsprechender Parameter.
(...)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der baul. Maßnahmen:
Sanierung der Kontrollschächte 15.000,00 €
Planungskosten Regenrückhaltebecken (RRB) 7.000,00 €
Neubau RRB mit Drosselschacht 68.000,00 €
Summe: 90.000,00 €.” (Ende Zitat)
Uns überraschen diese Feststellungen nicht. Wir wissen, dass auch defekte Kleinkläranlagen diesen Fall nicht verursachen konnten. Selbst durch die zusätzliche Maßnahme der Vermeidung von Einleitungen von befestigten Hofflächen hat sich die Wasserqualität kaum gebessert.
Wir würden uns daher wünschen, dass dieser Fall von der Stadt Geestland zukünftig nur noch dazu benutzt wird, um zu zeigen, dass Kleinkläranlagen kein signifikanter Teil der Herausforderung “Wasserqualität” sind.
Sommer 2017: Die Sommerpause 2017 ist beendet und wir waren aktiv!
1. Wir haben versucht, verbindlichere Aussagen zu den Kosten pro Haushalt zu bekommen und mit konkreten Daten beim Wasserverband nachgefragt.
2. Am 08.08.2017 haben wir in der Ortsratssitzung in Elmlohe nachgehakt.
3. Wir haben den Bürgermeister der Stadt Geestland aufgefordert, zeitnah Fragen von Bürgern zu beantworten und über die Ergebnisse der Studie der Firma Bredehöft zu berichten.
zu 1) Was würde uns ein Kanalanschluss kosten?
Hierzu haben wir den Wasserverband gebeten, zu einem realen Fall Auskunft zu geben.
Das Ergebnis können Sie hier im Detail nachlesen:
Jeder der derzeit anfragt, scheint diesen Standardbrief zu erhalten. Wie auch immer Sie es drehen und wenden: Es wird sehr teuer!
Und welches öffentliche Bauwerk wird heute schon in der geplanten Bauzeit und zu geplanten Kosten fertiggestellt?
zu 2) Ortsratssitzung in Elmlohe am 08.08.2017
Wir haben nachgefragt und vom Bürgermeister verstanden:
-Die EU, das Land, der Landkreis und die Kommune fordern eine Verbesserung der Gewässerqualität.
- Es gibt verbindliche Richtwerte für die Einleitung von KKA, aber keine Daten über den Zustand der Geeste und ihrer Zuflüsse.
- Erste Beschlüsse sollen in Oktober 2017 erfolgen. Die Termine werden uns mitgeteilt. Baubeginn wäre u.U. erst 2030.
- Unsere Kritik, dass ein Kanal zum Dorfsterben beiträgt, wird als übertrieben zurückgewiesen.
- Man wolle keine bäuerlichen oder bürgerlichen Existenzen gefährden und bittet um Vertrauen.
Wir sehen weiterhin einen fehlenden Zusammenhang zwischen einer vermeintlich schlechten Wasserqualität, für die es bezüglich der Geeste offensichtlich eine schlechte Datenlage gibt, und der Einleitung von KKA, die nach Expertenmeinungen keinen signifikanten Einfluss haben können.
Es fehlt an Vertrauen, wenn man ohne Kenntnis der Ursachen teure Maßnahmen einleitet. Wenn die Wasserqualität pauschal verbessert werden soll, dann wäre es angezeigt, an den wichtigen Zuläufen zur Geeste dezentrale Klärteiche anzulegen.
Solange fünfstellige Beträge genannt werden und sechsstellige Beträge rechnerisch möglich sind, sehen wir unsere Kritik als gerechtfertigt an.
zu 3) Aufforderung an den Bürgermeister
Ende August 2017 haben wir dem Bürgermeister 11 Fragen gestellt und ihn zu einer weiteren Informationsveranstaltung aufgefordert.
Wir halten Sie informiert!